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Mediation

DIE MEDIATION IST EIN STRUKTURIERTES VERFAHREN ZUR AUSSERGERICHTLICHEN STREITBEILEGUNG

MIT HILFE EINES UNPARTEIISCHEN DRITTEN

Grundprinzipien der Mediation:

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  • Sie ist freiwillig

  • Sie ist vertraulich

  • Sie ist in der Regel günstiger als andere Wege zur Streitbeilegung

  • Sie führt schneller und direkter zu einer Lösung

  • Sie führt zu einer einvernehmlichen Lösung

  • Sie richtet den Blick auf die Zukunft

  • Sie kann an die Bedürfnisse der Parteien angepasst werden

 

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SCHIEDSGUTACHTENVERFAHREN

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In manchen Fällen ist es erforderlich oder gewünscht, dass ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger technische Fragen in einem Schiedsgutachten beantwortet.

 

 

Im Schiedsgutachtenverfahren treffen die Parteien eine Schiedsgutachtenabrede, in der die streitigen Themen benannt werden. Die Parteien erklären, dass sie das Ergebnis des Schiedsgutachtens als verbindlich akzeptieren werden.

 

Die Parteien einigen sich auf einen Schiedsgutachter oder bitten die zuständige Bestellungskörperschaft (z.B. die IHK), einen geeigneten Sachverständigen zu benennen.
 

Der Schiedsgutachter schließt auf Grundlage der Schiedsgutachtenabrede einen Schiedsgutachtervertrag mit den Parteien. Er begutachtet auf Grundlage der vorgegebenen Themen, und legt die Ergebnisse überlicherweise als schriftliches Schiedsgutachten vor.

 

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